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| Prüfung
Prüfungsordnung Zwei mal im Jahr findet eine
Prüfung statt. Meist Anfang Mai und Anfang November. Die Termine
sind meist mindestens drei Monate vorher – oft noch länger
– bekannt. Anmelden sollte man sich mindestens einen Monat
vorher in der laut Prüfungsordnung vorgesehenen Form.
Die Prüfungen finden gegenwärtig in der Nähe von Osnabrück in einer Reitanlage statt, in der kein Unterricht gegeben wird. Die Pferde sind also weder den Prüflingen bekannt, noch sind die Pferde als Folge praktischen Unterrichts durch die BESW von größeren Problemen befreit. Vielmehr findet man den ganz normalen Alltag vor. Es werden außerdem keine außergewöhnlichen Fälle geprüft, die nur in die Hände des Tierarztes gehören. Die Pferde sind meist zwischen fünf und neun Jahren alt.
Die Prüfung unterteilt
sich in einen praktischen und einen theoretischen Teil. In der Theorie
wird der Unterrichtsstoff aller Theoriekurse abgeprüft. Pro
Fach hat man eine halbe stunde Zeit um zwischen fünf und acht
Fragen schriftlich zu beantworten. Wenn man droht durch die Prüfung
zu fallen, gibt es in dem jeweiligen Fach eine mündliche Nachprüfung,
bei der man sich um eine Note verbessern kann.
Das Gesamtergebnis der Theorieprüfung wird aus den Einzelnoten ermittelt. Die zentralen Fächer „Anatomie und Physiologie von Kopf, Hals und Zahn“, „Arbeitstechniken der Pferdedentistik“ und „Erkrankungen von Gebiß und Maul“ werden dabei besonders gewichtet. Wer die Theorieprüfung nicht besteht, kann die Gesamtprüfung ebenfalls nicht bestehen. Die Theorieprüfung kann zweimal wiederholt werden.
Die Praxisprüfung
besteht aus zwei Teilen: einem Beurteilungsteil und einem Bearbeitungsteil.
Im Beurteilungsteil muß man die Gebisse von drei Pferden fehlerfrei
beurteilen und Bearbeitungsvorschläge machen. Dies muß
in einem Berichtsbogen dokumentiert werden. Vorher kann man sich
seine Pferde in Ruhe anschauen.
Im Bearbeitungsteil
bearbeitet man ein Gebiß komplett selbst. Nachdem man es dem
Prüfungsausschuß vorgestellt und diesem seine Bearbeitungsvorschläge
vorgeschlagen hat, wird das Gebiß bearbeitet. Die Bewertung
erfolgt nicht nur nach dem Arbeitsergebnis, sondern auch nach dem
artgerechten Umgang mit dem Pferd, der Arbeitsplatzordnung, der
Sicherheit und dem Umgang mit dem Werkzeug. Die Qualität der
Beschreibung der Arbeitsergebnisse wird ebenfalls bewertet. Denn
die Kommunikation mit Halterinnen und Haltern ist besonders wichtig.
Schließlich müssen Hinweise für den Umgang mit dem
Pferd direkt nach der Gebissbearbeitung gegeben werden.
Die Prüfungsergebnisse liegen in der Regel noch am selben Tag vor. Zeugnisse und Urkunden werden bei einer kleinen Feier am Abend verteilt.
Hinweis:
Für verbindliche Angaben über Ausbildungsinhalte und Prüfungsverfahren vergleiche die jeweiligen Ausbildungsverträge und Prüfungsordnungen. Ein Anmeldeformular finden Sie hier .
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