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Hufbeschlagsprüfungen
nicht mehr im Metallbau
Endlich
ist es soweit: Hufbeschlagsprüfungen dürfen nicht mehr
im Metallbauhandwerk abgenommen werden. Dies hat im vergangenen
Jahr ein Jurist des Bundesinstituts für Berufsbildung zum Entsetzen
der anwesenden Vertreter der klassischen Schmiedezunft und des Handwerks
festgestellt. Mehr noch: Alle Hufbeschlagsprüfungen seit den
fünfziger Jahren des letzten Jahrhunderts sind quasi ungültig,
denn sie wurden von den Handwerkskammern durchgeführt, die
dafür gar nicht zuständig sind! Zuständig ist allein
das für den Tierschutz verantwortliche Landwirtschaftsministerium.
So war also berechtigt, was von vielen Pferdefreunden vergeblich
seit Jahrzehnten gefordert wurde: Schluß mit der Ausbildung
von Hufschmieden als besseren Schlossern und Einordnung des Berufs
bei den Pferdeberufen. Schon lange haben Kritiker eine pferdegerechtere
Ausbildung gefordert. Nun sollen sie endlich Erfolg haben.
Doch
wer die Hartnäckigkeit der Schmiede kennt ahnt, dass es immer
noch Versuche gibt, zukünftigen Hufschmieden erst den Umgang
mit dem Eisen und dann mit dem Pferd beizubringen. So wurde auf
Betreiben der Handwerkskammern ein Passus in die neue Ausbildungsordnung
für Metallbau eingefügt, nach dem Metallbaulehrlinge zukünftig
auch das Herstellen von Hufeisen lernen können. Beim Beschlagen
selbst dürfen sie aber nur mitwirken; alles andere wäre
rechtswidrig. Mit dieser Krücke werden derzeit Auszubildende
in eine Metallbauausbildung gelockt, indem man ihnen vorgaukelt,
sie dürften hinterher eine Hufbeschlagsprüfung machen.
Es ist daher damit zu rechnen, dass sich in der nächsten Zeit
die Gerichte vermehrt mit diesem Thema auseinandersetzen werden.
Hufschmieden, die nach der neuen Ausbildung immer noch im Metallbau
geprüft werden, muß ihr Titel aberkannt werden, Ausbildungsbetriebe
werden sich wegen Täuschung vor Gericht wiederfinden. Obendrein
ist mit nicht wenigen Schadensersatzforderungen zu rechnen, wenn
Auszubildenden klar wird, dass sie möglicherweise einige Jahre
eine Lehre absolviert haben, ohne danach die erhoffte Prüfung
machen zu dürfen.
Diese
fatale Entwicklung ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen,
dass sich das dafür zuständige Landwirtschaftsministerium
etwas Zeit lässt mit dem Erlaß der erforderlichen neuen
Hufbeschlagsverordnung. Hier ist zügiges Arbeiten gefragt.
Damit keine allzu große Lücke beim Nachwuchs im Mangelberuf
Hufschmied entsteht und vor allem, damit endlich zu den Pferdeberufen
kommt, was ans Pferd gehört: Der Hufbeschlag.
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