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Hufbeschlagsprüfungen nicht mehr im Metallbau

 

Endlich ist es soweit: Hufbeschlagsprüfungen dürfen nicht mehr im Metallbauhandwerk abgenommen werden. Dies hat im vergangenen Jahr ein Jurist des Bundesinstituts für Berufsbildung zum Entsetzen der anwesenden Vertreter der klassischen Schmiedezunft und des Handwerks festgestellt. Mehr noch: Alle Hufbeschlagsprüfungen seit den fünfziger Jahren des letzten Jahrhunderts sind quasi ungültig, denn sie wurden von den Handwerkskammern durchgeführt, die dafür gar nicht zuständig sind! Zuständig ist allein das für den Tierschutz verantwortliche Landwirtschaftsministerium. So war also berechtigt, was von vielen Pferdefreunden vergeblich seit Jahrzehnten gefordert wurde: Schluß mit der Ausbildung von Hufschmieden als besseren Schlossern und Einordnung des Berufs bei den Pferdeberufen. Schon lange haben Kritiker eine pferdegerechtere Ausbildung gefordert. Nun sollen sie endlich Erfolg haben.

Doch wer die Hartnäckigkeit der Schmiede kennt ahnt, dass es immer noch Versuche gibt, zukünftigen Hufschmieden erst den Umgang mit dem Eisen und dann mit dem Pferd beizubringen. So wurde auf Betreiben der Handwerkskammern ein Passus in die neue Ausbildungsordnung für Metallbau eingefügt, nach dem Metallbaulehrlinge zukünftig auch das Herstellen von Hufeisen lernen können. Beim Beschlagen selbst dürfen sie aber nur mitwirken; alles andere wäre rechtswidrig. Mit dieser Krücke werden derzeit Auszubildende in eine Metallbauausbildung gelockt, indem man ihnen vorgaukelt, sie dürften hinterher eine Hufbeschlagsprüfung machen. Es ist daher damit zu rechnen, dass sich in der nächsten Zeit die Gerichte vermehrt mit diesem Thema auseinandersetzen werden. Hufschmieden, die nach der neuen Ausbildung immer noch im Metallbau geprüft werden, muß ihr Titel aberkannt werden, Ausbildungsbetriebe werden sich wegen Täuschung vor Gericht wiederfinden. Obendrein ist mit nicht wenigen Schadensersatzforderungen zu rechnen, wenn Auszubildenden klar wird, dass sie möglicherweise einige Jahre eine Lehre absolviert haben, ohne danach die erhoffte Prüfung machen zu dürfen.

Diese fatale Entwicklung ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass sich das dafür zuständige Landwirtschaftsministerium etwas Zeit lässt mit dem Erlaß der erforderlichen neuen Hufbeschlagsverordnung. Hier ist zügiges Arbeiten gefragt. Damit keine allzu große Lücke beim Nachwuchs im Mangelberuf Hufschmied entsteht und vor allem, damit endlich zu den Pferdeberufen kommt, was ans Pferd gehört: Der Hufbeschlag.