BESW - Hufakademie

Hufpflege - Huftechnik - Hufbeschlag

Prüfung
Vor der Hufbeschlagprüfung müssen Sie die beiden Zwischenprüfungen in Hufpflege und Huftechnik erfolgreich absolvieren. Diese finden zweimal im Jahr statt. Meist im April/Mai und Oktober/November. Die Prüfung findet während der letzten Kurswoche im Januar/Februar etwa 18 Monate nach Ausbildungsbeginn statt.

Die Termine für die Hufpflege- und Huftechnikprüfung sind meist mindestens drei Monate vorher – oft noch länger – bekannt. Anmelden sollte man sich mindestens einen Monat vorher in der laut Prüfungsordnung vorgesehenen Form.
Die Prüfungen finden gegenwärtig in der Nähe von Osnabrück in einer Reitanlage statt, in der kein Unterricht gegeben wird. Die Pferde sind also weder den Prüflingen bekannt, noch sind die Pferde als Folge praktischen Unterrichts durch die BESW von größeren Problemen befreit. Vielmehr findet man den ganz normalen Alltag vor.
Hufbeschlagprüfung
Beurteilung eines Pferdes, seiner Hufe, des Exterieurs, des Stands und der Gänge, seiner Nutzung und Stellungsfehler sowie die Konsequenzen daraus für den Beschlag (30 Minuten) und gegebenenfalls Abweichungen vom Standardbehandlungsplan. Dabei wird auch der Umgang mit dem Pferd
bewertet. Der Prüfling bekommt 2 Stunden um 2 Hufe diagonal mit Fabrikeisen zu beschlagen, woran er selbst die Kappen ziehen soll. Das Ausschneiden, Schmieden und Beschlagen beider Hufe wird einzeln beurteilt, wobei genau beachtet wird ob der Behandlungsplan beachtet wird. Danach wird das Pferd nochmals vorgeführt, um zu beurteilen, ob das Pferd immer noch gut läuft.
Dem Prüfling wird eine halbe Stunde gegeben, um der Kommission seinen Betriebsplan zu verteidigen und um zu zeigen, daß er seine Buchhaltung führen kann oder wenigstens seinem Buchhalter die notwendige Daten liefern kann.

Der Prüfling redet eine halbe Stunde mit seinem Lehrmeister und der Kommission über den ausgewählten Spezialbeschlag und die Sportart oder Hufkrankheit, für die der Beschlag benutzt wird. Der Lehrmeister und die Kommission beurteilen, ob der Prüfling sicher arbeitet und reden darüber mit dem Prüfling. Danach beschlägt der Prüfling während anderthalb Stunden einen toten Huf mit dem Spezialbeschlag.
Die Kommission und der Lehrmeister reden mit dem Prüfling über den Erfolg der Prüfung und schauen, wie er auf die Beurteilung reagiert.
Bestandteil der Abschlußprüfung ist ein Nachweis holländischer Sprachkenntnisse. Diese findet auf dem Niveau der vom Europarat definierten Kenntnisstufe B1 statt. Bis zum 1. August 2014 gilt eine Übergangsregelung, die besagt, daß die Unterrichtsfächer Niederländisch und Mathematik unterrichtet und in der Abschlußprüfung geprüft werden müssen. Jedoch kann dem Teilnehmer / die Teilnehmerin bei ungenügenden Niederländisch- und Mathematikkenntnissen das Abschlußzeugnis nicht vorenthalten werden. Dies gilt nicht für das Unterrichtsfach Moderne Fremdsprachen Englisch, wo drei der fünf Sprachfertigkeiten auf ausreichendem Niveau beherrscht werden müssen.
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Hinweis:
Für verbindliche Angaben über Ausbildungsinhalte und Prüfungsverfahren vergleiche die jeweiligen Ausbildungsverträge und Prüfungsordnungen.