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Hufbeschlag,
das wissen wir schon geraume Zeit, gehört nicht mehr zum Handwerk.
Das stellte das Bundeswirtschaftsministerium – das ist für
das Handwerk zuständig - im Sommer 2001 fest. Es gehört
nämlich eigentlich in den Zuständigkeitsbereich des Bundeslandwirtschaftsministeriums.
Und das seit Mitte der 50er Jahre des letzten Jahrhunderts. Ab 2002
begann das Bundeslandwirtschaftsministerium logischer weise mit
der Erarbeitung einer neuen Hufbeschlagsverordnung. Da stand natürlich
nichts mehr von Handwerk drin. Und das Handwerk mit seinen zentralen
Stellen wusste davon. Um es ganz klar zu machen, stand es sogar
wortwörtlich im Hufbeschlagsgesetz, das 2005 in den Bundestag
eingebracht und 2006 verabschiedet wurde: „Hufbeschlagschmiede
... betreiben kein Gewerbe im Sinne der Handwerksordnung“.
Und
darum laufen den Handwerkskammern schon seit einiger Zeit die Hufschmiede
davon. Da hätte man von den Handwerkskammern eigentlich einen
netten Abschiedsgruß erwartet mit einem artigen „Dankeschön“
für alle die Beiträge, die man den Hufschmieden unberechtigt
über ein halbes Jahrhundert abverlangt hat. Ein hübsches
Sümmchen. Mit nur einem kleinen Teil davon hätte man ein
rauschendes Abschiedsfest feiern und dabei gleichzeitig sogar ein
wenig Werbung für einen Verbleib in der Kammer machen können.
Nicht
so die Handwerkskammern. Berufsanfänger wurden munter weiter
zur Eintragung in die Handwerksrollen aufgefordert. Lustig wurde
mit Bußgeldern bis zu 50.000 € gewunken. Die zarter Besaiteten
ließen sich davon beeindrucken und traten den Handwerkskammern
(dann hab ich halt meine Ruhe) bei. Besonders dreist trieb man es
bei der Handwerkskammer für München und Oberbayern, wo
Hermann Högn einem Berufsanfänger sogar noch am 5. Dezember
2006 die Aufforderung zum Eintrag in die Handwerksrolle auf den
Gabentisch zum Nikolausvorabend legte. Sonst drohe ......... usw.
usw., Sie wissen schon. Ein Versehen? Es „menschelt“
halt? „Leider vom Computer unterschrieben“? Sorry, Herr
Högn, wer jemand zur Mitgliedschaft überreden möchte
und dabei mit einem Bußgeld droht, sollte zuvor sorgfältig
überlegen, ob er das überhaupt darf.
Und
darum wird Hermann Högn stellvertretend für alle Handwerkskammern,
die dies ähnlich taten, mit dem Hufgeschwür des Jahres
2006 ausgezeichnet. Und dabei kümmert uns überhaupt nicht,
ob diese Schreiben aus Unkenntnis, aus Sturheit (weil man glaubt,
„die gehören zu uns“), aus Geldgier oder aus Geringschätzigkeit
(„das kapieren die ja doch nicht und wehren tun die sich bestimmt
auch nicht“) geschrieben wurden. Wer anderen auf die Füße
tritt, muß damit rechnen, dass der zurück tritt. Hier
geschieht dies sinniger weise mit einem Hufgeschwür. Dieses
wurde aus den Schreiben der Handwerkskammern geformt und wird Ihnen,
Herr Högn und Ihren Kollegen so lange an die Türe genagelt,
bis sein übel riechender Gestank auch den letzten auf die Rechtslage
aufmerksam gemacht hat.
Mit
einem Preisgeld ist diese Auszeichnung freilich nicht verbunden.
Wir müssen befürchten, dass dieses doch nur für Schadensersatzforderungen
wütender Hufschmiede verwendet würde, die ihre Beiträge
zurück haben wollen. Nicht dass wir diese nicht verstehen könnten.
Bei einem derartig unverschämten Verhalten, sollten die Handwerkskammern
den Schaden aber selbst regulieren. Drum, meine lieben Hufschmiede,
nur Mut! Folgen Sie dem Mief des Hufgeschwürs. Er wird Sie
direkt zu denen führen, die für diese Dreistigkeit verantwortlich
sind: den Hermann Högns in unserem Land.
Glonn,
12.12.2006, Dr. Alexander Wurthmann |